Ruderordnung des 1. Ruderclub Altmühltal e.V.
3. Fassung vom 09. April 2017
1. Vorbemerkungen
1.1 Gemäß § 6 (2) der Satzung des 1. Ruderclub Altmühltal e.V. (1. RCA) erlässt die Vorstandschaft die nachfolgende Ruderordnung. Sie soll einen geordneten Ruderbetrieb ermöglichen und die Vereinsmitglieder bei der Ausübung des Rudersports unterstützen.
1.2 Die Ruderordnung dient der Sicherheit von Mitgliedern und Gästen sowie dem Schutz von Bootsmaterial und anderem gemeinschaftlichem Eigentum. Jedes Mitglied hat sich so zu verhalten, dass andere nicht beeinträchtigt und das Ansehen des Vereins nicht geschädigt wird.
1.3 Bei drohender Gefahr, Unglücksfällen oder Notlagen ist Hilfe zu leisten, soweit dies die eigene Sicherheit zulässt. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar.
1.4 Die Ruderordnung ist für alle Vereinsmitglieder, Gäste und Ruderinteressenten verbindlich und insbesondere unter Sicherheitsaspekten unbedingt einzuhalten.
2. Allgemeines Verhalten
2.1 Eine sportlich faire Haltung ist oberstes Gebot.
2.2 Beim Rudern ist geeignete Sportkleidung zu tragen. Straßenkleidung und Straßenschuhe sind nicht gestattet.
2.3 Auf dem Kanal gilt Rechtsverkehr.
2.4 Ruderer in steuermannslosen Booten müssen sich durch Umschauen über ihren Kurs vergewissern.
2.5 Musikspielgeräte mit Kopfhörern sind nicht erlaubt.
2.6 Bei Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss darf kein Boot geführt oder gesteuert werden. Es gelten die einschlägigen Verkehrsvorschriften.
2.7 In der Dunkelheit ist das Rudern untersagt. Alle Ausfahrten müssen vor Einbruch der Dunkelheit beendet sein. Ausnahme: Vereinsveranstaltungen mit ausreichender Beleuchtung.
2.8 Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen (z. B. starker Wind, Gewitter, dichter Nebel, Eisbildung) darf nicht gerudert werden.
2.9 Nichtschwimmer dürfen nur mit Rettungsweste und Genehmigung des Vorstands oder eines beauftragten Ausbilders ins Boot.
3. Bootsbenutzung
3.1 Alle aktiven Mitglieder dürfen den Bootspark gemäß der Ruderordnung nutzen. Die Mitnahme von Gästen entscheidet der Vorstand oder Ausbilder. Mindestens ein Besatzungsmitglied muss das „Seepferdchen“ haben.
3.2 Rudern erfolgt auf eigene Gefahr und ist nur schwimmfähigen Personen gestattet.
3.3 Eine alleinige Bootsbenutzung ist ohne entsprechende Ausbildung nicht erlaubt.
3.4 Eigenverantwortlich rudern dürfen nur diejenigen, die vom Vorstand oder einem Ausbilder ernannt wurden.
3.5 Ruderer unter 18 Jahren dürfen nur unter Aufsicht erwachsener Mitglieder mit Seepferdchen rudern.
3.6 Boote, Skulls, Riemen und Werkzeuge sind pfleglich zu behandeln.
3.7 Boote dürfen nur mit zugeordnetem Zubehör benutzt werden.
3.8 Technische Veränderungen sind nur mit Genehmigung des Vorstands erlaubt.
3.9 Boote können für bestimmte Zwecke gesperrt werden. Diese dürfen nicht benutzt werden.
3.10 Gesperrte und beschädigte Boote dürfen nicht benutzt werden!
4. Wichtiges vor und nach dem Rudern
4.1 Jede Fahrt erfordert einen Bootsverantwortlichen (Steuermann oder Bugmann).
4.2 Das Fahrtenbuch ist amtlicher Nachweis für Fahrten und muss wahrheitsgemäß geführt werden.
4.3 Jede Fahrt muss vor Antritt mit allen erforderlichen Daten im Fahrtenbuch eingetragen werden.
4.4 Nach der Fahrt sind Ankunftszeit, Kilometerleistung und besondere Vorkommnisse nachzutragen.
4.5 Boote sind nach der Fahrt zu reinigen und ordnungsgemäß zu lagern.
4.6 Unfälle oder Schäden sind dem Vorstand mit einem Bericht zu melden.
5. Fahrtordnung
5.1 Die Bestimmungen der Binnenschifffahrtsordnung sind einzuhalten.
5.2 Die Berufsschifffahrt hat stets Vorfahrt!
5.3 Ruderboote richten sich nach allgemeinen Verkehrsregeln: Rechts fahren, links überholen.
5.4 Gefährdung durch andere Fahrzeuge ist dem Vorstand mit genauen Angaben zu melden.
6. Haftung
6.1 Rudersport erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein übernimmt keine Haftung.
6.2 Für Schäden am Vereinseigentum haften die Verursacher oder deren Erziehungsberechtigte.
6.3 Vereinsmitglieder sind über den BLSV versichert. Darüber hinaus gehende Ansprüche an den Verein sind ausgeschlossen.
6.4 Mitglieder sollten eine Privathaftpflichtversicherung abschließen.
6.5 Für Privateigentum im Bootshaus haftet der Verein nicht.
6.6 Ruderinteressenten ohne Mitgliedschaft haben keinen Versicherungsschutz!
7. Verstöße gegen die Ruderordnung
7.1 Verstöße können mit Ermahnung oder zeitweiligem Ruderverbot geahndet werden. Bei Wiederholung droht der Vereinsausschluss.
8. Inkrafttreten
8.1 Diese Ruderordnung wurde vom Vorstand erlassen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Dietfurt, 09. April 2017
Die Vorstandschaft des 1. Ruderclub Altmühltal e.V.
Anlage I: Sicherheitshinweise
- Rudere in Großbooten mit!
- Vermeide das Rudern allein oder ohne Sicherung (Begleitung, Rettungsweste).
- Beobachte das Wetter!
- Kontrolliere die Bootsausrüstung vor jeder Fahrt.
- Nimm ein wasserdicht verpacktes Handy mit.
- Bleibe in Ufernähe!
- Ruderfahrten sind vor Einbruch der Dunkelheit zu beenden.
Was tun bei Kenterung?
- Ruhe bewahren und am Boot festhalten.
- Kopf bedecken, Rücken zu den Wellen drehen.
- Hilfe rufen!
- Im Notfall zum Ufer paddeln und das Boot als Rettungsfloß nutzen.
- 112 – Notruf absetzen!
Anlage II: Umweltschutz
- Wir schätzen und achten die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, um gerade auch den Erlebnis- und Erholungswert in unserem eigenen Interesse nicht zu schmälern.
- Wir verhalten uns leise und rücksichtsvoll und halten ausreichend Abstand zu gefährdeten Pflanzen und Tieren.
- Wir informieren uns über vor Ort vorkommende wildlebende Tiere und schützenswerte Pflanzen, um diese nicht erheblich zu stören bzw. dauerhaft zu schädigen.
- Wir halten das Wasser sauber. Abfälle und naturschädigende Materialien gehören nicht in die Natur!
- Zum Anlegen nutzen wir vorhandene Infrastrukturen (Wege, Bootsanlegestellen, Lagerplätze usw.) und meiden unberührte Natur.
- Wir befahren nicht die Ruhezonen des Kanals.